Kurierdienst Andreas Christen

0211-36792502

Impressum

 

Angaben gemäß § 5 TMG:

Andreas Christen
Kurierdienst
Königsberger Str. 232
Eingang Ratiborweg
40231 Düsseldorf

 

Kontakt:

Telefon: +49 (0) 211-36792502
Telefax: +49 (0) 3222- 4180913
E-Mail: a.christen@ach-online.de

 

Streitschlichtung

Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

 

Haftung für Inhalte

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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäfts- und Beförderungsbedingungen

 

1.0. Geschäftsbedingungen

 

1.1. Die Firma „Kurierdienst Andreas Christen“ ist eine Vermittlungszentrale für Kurier- und Kleintransporte. Sie vermittelt Transportaufträge zwischen dem Auftraggeber und dem Vertragspartner des Kurierdienstes.

1.2. Der Beförderungsvertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kommt durch die mündliche oder schriftliche Annahme des Angebotes des Auftraggebers an dem Auftragnehmer zustande.

1.3. Die Beförderung erfolgt auf der Basis der aufgeführten Beförderungsbedingungen.

1.4. Zustellungen und Auslieferungen von Sendungen erfolgt nur gegen Unterschrift des Empfängers oder sonstigen Personen, von denen nach Umständen angenommen werden muß, daß sie zur Annahme der Sendung berechtigt sind. Eine weitergehende Haftung ist mit dieser Dienstleistung nicht verbunden. Ansprüche wegen etwaigen Verluste der Sendung verjähren nach 6 Monaten.

1.5. Der Auftragnehmer bestimmt Art und Weg der Sendung. Andere Transporteure oder Unternehmer können mit der Sendung beauftragt werden.

1.6. Die Berechnung der Aufträge erfolgt nach der jeweils gültigen Preisliste oder Einzelabsprache. Rechnungen sind nach spätestens 14 Tagen fällig. Im Falle des Verzuges dürfen je angefangenem Kalendermonat 8 % Verzugszinsen berechnet werden. Eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nicht zulässig.

1.7. Sollte eine der Bestimmungen der Beförderungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen tritt ersatzweise die entsprechende Bestimmungen aus den „ Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den gewerblichen Güternahverkehr mit Kraftfahrzeugen - „ AGNB „ und für den grenzüberschreitenden Verkehr die „ CMR „ in Kraft.

1.8. Erfüllungsort und Gerichtstand ist Düsseldorf

 

2.0. Beförderungsbedingungen

2.1. Von der Annahme zur Beförderungen ausgeschlossen sind Güter von besonderem Wert, darunter: Münzen, Banknoten, Briefmarken, Diamanten, lose Edelsteine, Kunstwerke, Schmuck sowie alle Sendungen, deren Wert 1200,00 Euro überschreiten; Waren, deren Beförderungen besondere Einrichtungen erfordern; Waren, die durch die Beschaffenheit andere Waren beeinträchtigen und gefährden; die schnellem Verderb oder Fäulnis ausgesetzt sind;unverpackte Warensendungen;gefährliche Güter, für die nach der Verordnung über die Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, Dokumentations - oder Kennzeichnungspflicht vorgeschrieben sind. Ebenso Güter, die auch Bestandteil der Bestimmungen der IATA sind. Werden derartige Güter ohne besonderen Hinweis übergeben, so haftet der Auftraggeber auch ohne Verschulden für jeden daraus entstehenden Schaden.

2.2. Weiterhin vom Transport ausgeschlossen sind alle dem Beförderungsverbot nach § 2 des Postgesetzes unterliegen Sendungen.

2.3. Jede Sendung muß beförderungssicher verpackt und mit einer entsprechenden Versandanzeige versehen sein. Die Versandanzeige muß ordnungsgemäß an der Sendung befestigt werden. Jede Sendung gilt als Einzelsendung. Sendungen, die nach dem Ermessen des Auftragnehmers unzulänglich verpackt sind, sind von der Beförderung ausgeschlossen.

2.4. Sollte eine Sendung falsch adressiert sein, so wird der Auftragnehmer die Sendung an den Absender zu dessen Lasten zurücktransportieren.

2.5. Der Auftragnehmer wird stets bemüht sein, die regulären Auslieferungszeiten einzuhalten. Der Auftragnehmer haftet jedoch unter keinen Umständen für verzögerte Auslieferungen, unabhängig von der Ursache der Verzögerung. Desgleichen haftet der Auftragnehmer nicht für Folgeschäden, die durch eine verzögerte Auslieferung enstehen könnte, welcher Art sie auch immer sein mögen. Der Verlust oder die Beschädigung einer Sendung ist beim Auftragnehmer innerhalb von 3 Werktagen nach Auslieferung zu rügen.

2.6. Der Auftragnehmer haftet für den Verlust einer Sendung bis zu 250,-- Euro pro Sendung. Soweit im Absenderbeleg kein höherer Wert angegeben ist, gilt dieser Betrag pro Sendung als Haftungshöchstgrenze. Wird eine weitergehende Haftung erwünscht, so kann diese nach Rücksprache vom Auftragnehmer übernommen werden. Der entsprechende Wert muß auf der Versandanzeige angegeben sein. Eine Eindeckung des SVS / RVS gilt als ausdrücklich untersagt.

2.7. Der Auftragnehmer haftet unter vorstehenden Bedingungen grundsätzlich nur, wenn den Auftragnehmer ein Verschulden trifft. Die Entlastungspflicht trifft den Auftragsnehmer. Ist indes ein Schaden am Gut äußerlich nicht erkennbar gewesen, so hat der Auftraggeber nachzuweisen, daß der Auftragnehmer den Schaden verursacht hat. Die Haftung des Auftragnehmer ist, soweit überhaupt gegeben, in jedem Fall auf 2500,-- Euro begrenzt.

2.8. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei Verlust, Beschädigung oder Verzögerung von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich eigener Versicherer, freistellen, die über die vom Auftragnehmer im Rahmen dieser Beförderungsbedingungen zustandenen Haftung hinausgehen würden.

2.9. Alle Ansprüche gegenüber dem Auftragnehmer aufgrund beschädigter oder abhandengekommener Sendungen verjähren in 6 Monaten. Die Verjährung beginnt mit dem Tag der Versendung.

3.0 Zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche muß der Absender über seinen Absendebeleg ( Auftragnehmer genehmigter Beleg ) verfügen.

3.1. Tritt ein Schadenereignis ein, das voraussichttlich zu einem Ersatzanspruch führen kann, ist unverzüglich der Auftragnehmer zu unterrichten: